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AG Nürnberg, 24.10.2016 - 57 Gs 8822/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 18.01.2018 - 5 Ks 113 Js 1822/16
Rechtsschutz wegen Telekommunikationsüberwachung
Der Antrag des Beteiligten B. auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg, Ermittlungsrichter, vom 24.10.2016 (Az.: 57 Gs 8822/16) angeordneten Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation über die Überwachung des Telefonanschlusses des S., Nr. .../..., wird als unbegründet zurückgewiesen.